EQUANIS
Allgemeine Geschäftsbedingungen Affiliate-Programm
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Equanis GmbH, Fabrikstr. 8, 69245 Bammental (nachfolgend „Equanis” oder „wir”) und den Teilnehmern (nachfolgend „Affiliate“) des Equanis Affiliate-Programms (nachfolgend „Programm“). Mit der Registrierung zum Programm akzeptiert der Affiliate diese AGB.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Equanis betreibt unter https://equanis.de einen Online-Shop für Pferde-Ergänzungsfuttermittel und führt ein Partnerprogramm, in dessen Rahmen Affiliates die Produkte von Equanis bewerben und für vermittelte Kaufabschlüsse eine Provision erhalten.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Affiliates werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Equanis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 2 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Teilnahme am Programm setzt eine Anmeldung über das von Equanis zur Verfügung gestellte Anmeldeformular voraus. Der Affiliate hat dabei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu Name bzw. Firma, Anschrift, Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie zur Bankverbindung (SEPA).
(2) Mit Absenden des Anmeldeformulars gibt der Affiliate ein Angebot auf Abschluss eines Affiliate-Vertrags ab. Equanis ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung durch Equanis (z. B. per E-Mail oder Freischaltung des Affiliate-Kontos) zustande.
(3) Der Affiliate ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten – insbesondere Adresse, USt-IdNr., Bankverbindung und Status als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG – unverzüglich mitzuteilen.
(4) Pro natürlicher oder juristischer Person ist nur ein Konto zulässig. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Werbemittel, Affiliate-Code und Tracking
(1) Equanis stellt dem Affiliate einen individuellen Gutscheincode (nachfolgend „Affiliate-Code”) zur Verfügung, über den die durch den Affiliate vermittelten Verkäufe getrackt werden. Daneben können grafische Werbemittel (Banner, Logos, Produktbilder) bereitgestellt werden.
(2) Das Tracking erfolgt über das Plugin AffiliateWP. Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage. Eine Provision entsteht nur, sofern der Verkauf durch das von Equanis eingesetzte Tracking-System ordnungsgemäß als vom Affiliate vermittelt erfasst wird.
(3) Der Affiliate ist verpflichtet, ausschließlich die von Equanis bereitgestellten Werbemittel und Codes zu verwenden. Eine Veränderung der Werbemittel – insbesondere von Logo, Schriftzug oder Markenelementen – ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Equanis untersagt.
(4) Equanis behält sich das Recht vor, Werbemittel jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen. Der Affiliate ist verpflichtet, nicht mehr aktuelle Werbemittel unverzüglich zu entfernen.
(5) Equanis übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion des Tracking-Systems. Provisionsansprüche entstehen nur für tatsächlich getrackte Bestellungen.
§ 4 Provision
(1) Der Affiliate erhält eine Provision in Höhe von 25 % auf den Netto-Warenwert (ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten) jeder über den Affiliate-Code getätigten Bestellung.
(2) Sonderregelung Abonnements: Aus technischen Gründen wird die Provision bei Abo-Bestellungen ausschließlich für die erste Bestellung gewährt. Folgebestellungen aus demselben Abonnement (zweite und weitere Lieferungen) sind von der Provisionierung ausgenommen.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang des Kunden bei Equanis und Ablauf etwaiger Widerrufs- bzw. Rückgabefristen.
(4) Eine Mindestauszahlungsschwelle besteht nicht. Verdiente Provisionen werden unabhängig vom Betrag ausgezahlt.
§ 5 Auszahlung und Abrechnung
(1) Provisionsansprüche werden monatlich abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15. Werktag des Folgemonats per SEPA-Überweisung auf das vom Affiliate angegebene Konto.
(2) Voraussetzung für die Auszahlung ist eine ordnungsgemäße, den deutschen steuerrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechnungsstellung durch den Affiliate. Die Rechnung muss insbesondere Name/Firma, Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung („Affiliate-Provision Equanis-Programm”), Abrechnungszeitraum sowie ggf. den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthalten.
(3) Equanis ist berechtigt, dem Affiliate eine Provisionsabrechnung im Wege der Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG zu erstellen, sofern dies vorher zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Affiliate ist in diesem Fall verpflichtet, einer fehlerhaften Gutschrift unverzüglich zu widersprechen.
§ 6 Steuerliche Behandlung
(1) Der Affiliate handelt als selbstständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Provisionseinnahmen sowie für die Anmeldung und Abführung etwaiger Umsatzsteuer verantwortlich.
(2) Affiliates mit Sitz in Deutschland weisen auf ihrer Rechnung die deutsche Umsatzsteuer aus oder verweisen, sofern zutreffend, auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
(3) Affiliates mit Sitz in Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat sind verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben. Es handelt sich dann um eine in Deutschland nicht steuerbare sonstige Leistung; die Steuerschuld geht nach dem Reverse-Charge-Verfahren (Art. 196 MwStSystRL bzw. § 13b UStG) auf Equanis als Leistungsempfänger über. Die Rechnung des Affiliates ist ohne Umsatzsteuer auszustellen und muss den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge” enthalten.
(4) Stellt sich heraus, dass die vom Affiliate gemachten steuerlichen Angaben unrichtig sind, ist der Affiliate verpflichtet, Equanis von hieraus resultierenden Nachforderungen der Finanzbehörden freizustellen.
§ 7 Stornierung und Rückbuchung
(1) Wird eine vermittelte Bestellung storniert, widerrufen, retourniert oder vom Kunden nicht bezahlt, entfällt der zugehörige Provisionsanspruch. Bereits ausgezahlte Provisionen werden zurückgefordert oder mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnet.
(2) Equanis behält sich vor, Provisionen zu stornieren, wenn diese durch Verstöße gegen diese AGB, betrügerische Handlungen oder unzulässige Werbemethoden zustande gekommen sind.
(3) Equanis ist berechtigt, im Falle von begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Vermittlung die Auszahlung der betreffenden Provision bis zur Aufklärung des Sachverhalts auszusetzen.
§ 8 Pflichten des Affiliates und unzulässige Werbemethoden
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, bei der Bewerbung der Equanis-Produkte sämtliche anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die EU-Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.
(2) Der Affiliate darf keine über die zugelassenen Auslobungen der jeweiligen Equanis-Produkte hinausgehenden Werbeaussagen treffen. Insbesondere sind nicht zulässige gesundheitsbezogene oder heilende Wirkungsversprechen zu unterlassen.
(3) Untersagt sind insbesondere folgende Werbemethoden:
- Brand Bidding: Das Schalten von bezahlten Suchanzeigen (Google Ads, Bing Ads, Microsoft Advertising o. ä.) auf die Marken- und Produktbegriffe „Equanis”, „equanis.de” sowie auf deren Schreibvarianten, Tippfehler und Zusammensetzungen mit anderen Begriffen.
- Cashback-, Coupon- und Gutscheinportale: Eine Bewerbung über Cashback-, Coupon-, Rabatt- oder Gutscheinportale jeder Art ist untersagt.
- E-Mail-Marketing ohne Double-Opt-In: Werbung per E-Mail ist nur an Empfänger zulässig, deren wirksame Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren nachweisbar dokumentiert vorliegt. Auf Anforderung von Equanis ist der Nachweis vorzulegen. Unverlangte Werbe-E-Mails (Spam) sind ausnahmslos untersagt.
- Domain-Grabbing: Die Registrierung oder Nutzung von Domains, die den Markennamen „Equanis” oder verwechslungsfähige Bezeichnungen enthalten.
- Irreführende oder vergleichende Werbung gemäß §§ 5, 6 UWG sowie alle sonstigen wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen.
- Werbung in oder im Umfeld rechts- oder sittenwidriger Inhalte (z. B. pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder extremistische Inhalte).
- Bewerbung über Kanäle, die sich überwiegend an Minderjährige richten.
- Cookie-Stuffing, Pop-up- oder Pop-under-Werbung ohne klare Erkennbarkeit als Werbung sowie sonstige Manipulationen des Tracking-Systems.
(4) Der Affiliate ist allein verantwortlich für den Inhalt, die Gestaltung und den Betrieb seiner Werbekanäle (Website, Social-Media-Profile, Newsletter etc.). Er stellt insbesondere die Einhaltung der DSGVO, das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Datenschutzerklärung und eines Impressums sicher.
§ 9 Werbekennzeichnung
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche Inhalte, die im Rahmen des Programms veröffentlicht werden, eindeutig und für den Durchschnittsverbraucher klar erkennbar als Werbung zu kennzeichnen. Diese Pflicht ergibt sich insbesondere aus § 5a Abs. 4 UWG, § 6 TMG/DDG sowie § 22 Medienstaatsvertrag (MStV).
(2) Auf Social-Media-Plattformen (Instagram, TikTok, YouTube, Facebook u. a.) ist die Kennzeichnung in deutscher Sprache am Anfang des Beitrags zu platzieren. Geeignete Hinweise sind insbesondere „Werbung” oder „Anzeige”. Die Bezeichnungen „Sponsored”, „Ad”, „Affiliate” oder „#ad” gelten – nach derzeitiger Rechtsprechung – als nicht ausreichend.
(3) Bei Verlinkung der Equanis-Produkte mit Affiliate-Code in Beiträgen, Stories, Reels, Videos oder Posts ist die Werbekennzeichnung zusätzlich zu den plattformeigenen Tools („Bezahlte Partnerschaft” o. ä.) zu verwenden.
(4) Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht gehen ausschließlich zu Lasten des Affiliates. Wird Equanis aufgrund einer fehlenden oder unzureichenden Werbekennzeichnung des Affiliates abgemahnt oder in Anspruch genommen, stellt der Affiliate Equanis von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) auf erstes Anfordern frei.
§ 10 Marken- und Nutzungsrechte
(1) Equanis räumt dem Affiliate für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Werbemitteln, Marken und Logos ein.
(2) Eine Verwendung der Marke „Equanis” oder der Werbemittel über den Vertragszweck hinaus – insbesondere in Firmierungen, Domains, Social-Media-Handles oder als eigene Marke – ist untersagt.
(3) Mit Beendigung des Vertrags erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Der Affiliate ist verpflichtet, alle Werbemittel unverzüglich zu entfernen und Affiliate-Codes nicht mehr zu verwenden.
§ 11 Stellung der Parteien
Die Parteien sind voneinander unabhängige Vertragspartner. Durch das Programm wird kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Gesellschafts- oder Franchiseverhältnis begründet. Der Affiliate ist nicht berechtigt, im Namen oder auf Rechnung von Equanis Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
§ 12 Datenschutz
(1) Equanis verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung und Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Affiliates ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Equanis, abrufbar unter https://equanis.de/datenschutz/.
(3) Soweit der Affiliate im Rahmen seiner Werbeaktivitäten personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben allein verantwortlich.
§ 13 Haftung
(1) Equanis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von Equanis – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Übernahme einer Garantie.
(3) Equanis übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Website https://equanis.de oder des Tracking-Systems.
(4) Der Affiliate stellt Equanis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser AGB durch den Affiliate – insbesondere bei Verstößen gegen § 8 (Werbemethoden) und § 9 (Werbekennzeichnung) – gegen Equanis geltend machen.
§ 14 Vertragslaufzeit, Kündigung und Inaktivität
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. per E-Mail an info@equanis.de) gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Equanis insbesondere vor bei:
- schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 8 dieser AGB,
- nicht ordnungsgemäßer oder fehlender Werbekennzeichnung gemäß § 9,
- Versuch der Manipulation des Tracking-Systems oder der Provisionsabrechnung,
- unrichtigen Angaben bei der Anmeldung,
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Affiliates oder dessen mangels Masse erfolgter Ablehnung.
(3) Inaktivitätsklausel: Hat der Affiliate über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs (6) Monaten keine über sein Konto vermittelten Verkäufe generiert, ist Equanis berechtigt, das Affiliate-Konto zu deaktivieren oder den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform zu kündigen.
(4) Mit Beendigung des Vertrags entstehen für danach erfolgte Bestellungen keine Provisionsansprüche mehr. Bis zur Beendigung wirksam entstandene und nicht beanstandete Provisionsansprüche bleiben unberührt und werden nach Maßgabe von § 5 ausgezahlt.
§ 15 Änderung der AGB
(1) Equanis behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und der Affiliate hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die geänderten AGB werden dem Affiliate in Textform mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten angekündigt. Widerspricht der Affiliate den geänderten AGB nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird der Affiliate in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Equanis berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu beenden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Equanis und dem Affiliate findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heidelberg, soweit der Affiliate Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Equanis ist berechtigt, den Affiliate auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.